Abteilung Soziales
Dorfstrasse 7
Postfach
8197 Rafz
+41 44 879 77 40
olivia.wanner@rafz.ch
http://www.rafz.ch
Die Sozial-/Fürsorgebehörde entscheidet über Unterstützungsmassnahmen für Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Das kantonale Sozialhilfegesetz legt die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen / wirtschaftliche Hilfe fest.
Erreichbarkeit
Öffnungszeiten
Montag 8:00 -11:30 und 14:00 - 18:00
Mittwoch und Donnerstag 8:00-11:30 und 14:00 - 16:30
Öffentlicher Verkehr
Bus ab Bahnhof Rafz bis Post Rafz, dann 5 Minuten zu Fuss
Wegbeschreibung
Gemeindehaus Rafz
Dorfstrasse 7
Organisation
Kooperationen
Div. Fachstellen wie z.B.
- KESB
- kjz
- Schuldenberatung
- RAV
- Stiftung Chance
- AOZ
- nicht abschliessend