Clara Fehr-Stiftung
Frauenzentrale Zürich
Am Schanzengraben 29
8002 Zürich
044 206 30 20
zh@frauenzentrale.ch
Zweck der Stiftung ist, auf gemeinnütziger Grundlage älteren Frauen, in erster Linie solchen mit Wohnsitz oder Bürgerort im Kanton Zürich, zur Erhaltung des sozialen Status Hilfe zu leisten, insbesondere durch:
- Beteiligung an einem bestehenden oder neuen Heim in Form von rechtsgenügend gesicherten Darlehen oder in anderer entsprechend gesicherter Form mit der Auflage, der Stiftung Mitbestimmung in der Verwaltung einzuräumen und ihr eine bestimmte Zahl von Heimplätzen zur Verfügung zu stellen;
- Beiträge an Mietzinse für Wohnungen oder für Wohneinheiten in Alterssiedlungen, Alters- oder Pflegeheimen;
- Beiträge an die Kosten von Haus- und Pflegediensten.
Die Stiftung ist berechtigt, Wohnungen oder andere Wohneinheiten käuflich zu erwerben oder zu mieten, um sie Frauen gemäss Abs.1 zur Verfügung zu stellen.
Organisation
Finanzierung Bemerkung
Die Clara Fehr-Stiftung verwaltet statutengemäss den Nachlass der ebenfalls verstorbenen Kinder von Clara Fehr. Aus dem Vermögensertrag kann, neben der Verbilligung der Wohneinheiten im Neumünsterpark, in bescheidenem Rahmen Einzelhilfe geleistet werden.
Zusätzliche Bemerkung
Vgl. Finanzierung
Zielgruppe
Betagte Frauen aus dem Kanton Zürich
Aufnahmebedingungen
Alterslimite
mindestens 60 jährig
Anmeldeverfahren
schriftlich
Beilagen
Andere Beilagen
Gesuch mit Antrag um Kostenübernahme (für Leistungen, die von den Sozialversicherungen nicht übernommen werden können) mit entsprechenden Belegen und Hinweis auf die persönlichen Verhältnisse (Gesundheit, Familie, Finanzen)
Gesuche / Formulare
Ganzes Jahr möglich
Ja
Gesuchsempfangsstelle
Präsidentin:
Gertrud E. Bollier
Grossplatzstrasse 10
8118 Pfaffhausen