Fürsorgebehörde Laufen-Uhwiesen
Dorfstrasse 28
8248 Uhwiesen
052 647 60 00
gemeinde@laufen-uhwiesen.ch
www.laufen-uhwiesen.ch
Die Sozial-/Fürsorgebehörde entscheidet über Unterstützungsmassnahmen für Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Das kantonale Sozialhilfegesetz legt die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen fest. Die Sozial-/Fürsorgebehörde hält sich an die Richtlinien der SKOS und an interne Richtlinien.