Fürsorgesekretariat
Gemeindeverwaltung
Ettenbergstrasse 1
8907 Wettswil
044 700 00 67
teresa.lauria@wettswil.ch
www.wettswil.ch
Die Sozial-/Fürsorgebehörde entscheidet über Unterstützungsmassnahmen für Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Das kantonale Sozialhilfegesetz legt die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen fest. Die Sozial-/Fürsorgebehörde stützt sich bei ihren Entscheiden auf die Abklärungen und Anträge der Sozialberatung.
Erreichbarkeit
Öffnungszeiten
MO 8.00-11.30, 14.00-16.30, MI und DO 8.00-11.30