Gemeinde Rorbas
Abteilung Soziales
Kirchgasse 1
8427 Rorbas
Direktwahl: +41 44 866 70 64
Geschäftshandy: +41 76 723 64 43
michele.sterchi@rorbas.ch
http://www.rorbas.ch
Die Sozialbehörde entscheidet über Unterstützungsmassnahmen für Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Das kantonale Sozialhilfegesetz legt die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen fest. Die Sozialbehörde stützt sich bei ihren Entscheiden auf die Abklärungen und Anträge der Sozialberatung.
Erreichbarkeit
Öffnungszeiten
siehe Gemeindeverwaltung
Gesuche / Formulare
Ganzes Jahr möglich
Ja