Gemeindeverwaltung Bauma
Sozialbehörde
Dorfstrasse 41
Abteilung Gesellschaft+Soziales
8494 Bauma
Abteilungsleitung: +41 52 397 70 50
Sachbearbeitung: +41 52 397 70 53
soziales@bauma.ch
www.bauma.ch
Die Sozialbehörde entscheidet über Unterstützungsmassnahmen für Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Das kantonale Sozialhilfegesetz legt die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen fest. Die Sozialbehörde stützt sich bei ihren Entscheiden auf die Abklärungen und Anträge der Sozialberatung.
Erreichbarkeit
Öffnungszeiten
Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 18.30 Uhr
Di - Do: 8.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr
Fr: 07.00 - 14.00 Uhr