Gemeindeverwaltung Birmensdorf
Abteilung Soziales und Gesellschaft
Stallikonerstrasse 9
8903 Birmensdorf ZH
+41 44 739 12 04
soziales@birmensdorf.ch
Die Sozialbehörde entscheidet über Unterstützungsmassnahmen für Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Das kantonale Sozialhilfegesetz legt die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen fest. Die Sozialbehörde stützt sich bei ihren Entscheiden auf die Abklärungen und Anträge der Sozialberatung.
Gesuche / Formulare
Ganzes Jahr möglich
Ja