Gemeindeverwaltung Fischenthal
Abteilung Soziales
Oberhofstrasse 2
8497 Fischenthal
055 265 60 10
soziales@fischenthal.ch
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Die Fürsorgebehörde entscheidet über Unterstützungsmassnahmen für Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Das kantonale Sozialhilfegesetz legt die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen fest. Die Fürsorgebehörde stützt sich bei ihren Entscheiden auf die Abklärungen und Anträge des Sozialamtes.
Erreichbarkeit
Öffnungszeiten
Dienstag-Freitag 8.00 - 11.30