Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz
Wengistrasse 30
Postfach
8036 Zürich
044 248 30 30
info@schlichtungsbehoerde-glg-zh.ch
https://www.schlichtungsbehoerde-glg-zh.ch
Es können Ansprüche gegen Arbeitgebende wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts geltend gemacht werden (Anspruch auf Lohngleichheit, Schutz vor Diskriminierung bei Anstellung, Kündigung und sonstigen Arbeitsbedingungen sowie Schutz vor sexueller Belästigung). Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch und tagt in Dreierbesetzung. Das Verfahren ist freiwillig und kostenlos. Begehren können schriftlich oder mündlich anhängig gemacht werden.
Angebot
Angebot
Beratung (Rechts- und Verfahrensauskünfte) und Schlichtung von Streitigkeiten über Diskriminierungen im Erwerbsleben.
Zielgruppe
von geschlechtsspezifischer Diskriminierung betroffene Arbeitnehmende (privat oder öffentlich rechtliche Arbeitsverhältnisse)