Sozialbehörde
Gemeinde Horgen
Bahnhofstrasse 10
Postfach
8810 Horgen
044 728 42 55
soziales@horgen.ch
http://www.horgen.ch
Die Sozial-/Fürsorgebehörde entscheidet über Unterstützungsmassnahmen für Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Das kantonale Sozialhilfegesetz legt die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen fest. Die Sozial-/Fürsorgebehörde stützt sich bei ihren Entscheiden auf die Abklärungen und Anträge der Sozialberatung.