Sozialbehörde
Gemeindeverwaltung Schlatt
Schützenhausstrasse 1
8418 Schlatt ZH
052 363 14 88
gemeinde@schlatt-zh.ch
http://www.schlatt-zh.ch
Die Sozialbehörde entscheidet über Unterstützungsmassnahmen für Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Das kantonale Sozialhilfegesetz legt die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen fest. Die Sozialbehörde stützt sich bei ihren Entscheiden auf die Abklärungen und Anträge der Sozialberatung.
Erreichbarkeit
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 8.30 - 11.30 Uhr
Mo 16.30 - 18.00 Uhr
Öffentlicher Verkehr
Bus Linie 680