Sozialsekretariat
Gemeindeverwaltung
Affolternstrasse 3
8913 Ottenbach
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Die Sozial-/Fürsorgebehörde entscheidet über Unterstützungsmassnahmen für Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Das kantonale Sozialhilfegesetz legt die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen fest. Die Sozial-/Fürsorgebehörde stützt sich bei ihren Entscheiden auf die Abklärungen und Anträge der Sozialberatung.