Stadt Illnau-Effrektion
Sozialbehörde
Märtplatz 29
8307 Effretikon
+41 52 354 24 40
sozialhilfe@ilef.ch
https://www.ilef.ch/stadtverwaltung/politik/behoerdenkommissionen/#c348
Die Sozial-/Fürsorgebehörde entscheidet über Unterstützungsmassnahmen für Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Das kantonale Sozialhilfegesetz legt die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen fest. Die Sozial-/Fürsorgebehörde stützt sich bei ihren Entscheiden auf die Abklärungen und Anträge der Sozialberatung.